Müller System-Lagertechnik
UVV Prüfung von Hubtischen
Der gefahrlose Betrieb von Hebegeräten (z. B. Scherenhubtischwagen; Scherenhubtische;
Materielhandlinggeräte) hängt entscheidend vom einwandfreien Zustand der
Lenkung, des Hubwerks, derSicherheitseinrichtungen und anderer
Ausrüstungsgegenstände ab. Ein Versagen dieser Teile kann unter Umständen
schwere Unfälle zur Folge haben. Sie müssen daher durch regelmäßige Prüfungen
auf Schäden, die durch den laufenden Betrieb oder äußere Einwirkung verursacht
worden sein können, überwacht werden. Hierfür sind besondere Fachkenntnisse
erforderlich, die von den Sachkundigenverlangt werden.
Rechtsgrundlage für die regelmäßige Prüfung von Hub und Hanlingsgeräten
durch Sachkundige ist BGR 500 Kapitel 2.10 Unfallverhütungsvorschrift.
Unser Ziel ist es, es Ihnen hier so einfach wie mögich zu machen - und das schon
seit über 30 Jahren. Unsere sachkundigen und geschulten Kundendienst-Techniker
erledigen diese Prüfung sauber, termingerecht und den Vorschriften entsprechend.
Die geprüften Einrichtungen erhalten von uns die aktuelle Plakette und Sie erhalten
einen Prüfbericht zum abheften im Prüfbuch.
Sollten weitere Reparaturen oder Nacharbeiten nötig sein, können wir dies natürlich
nach Absprache mit Ihnen und einem Angebot gerne erledigen.